Obwohl Küchengeräte, wie der Thermomix®, derzeit nicht explizit vom European Accessibility Act (EAA) abgedeckt sind, möchten wir versichern, dass Barrierefreiheit in unserer Produktentwicklung weiterhin höchste Priorität hat.
Wir wissen, wie wichtig es ist, unsere Produkte für alle nutzbar zu machen, einschließlich Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Deshalb verfügt der TM7 bspw. über größere Schriftgrößen für eine bessere Lesbarkeit. Zusätzlich entwickeln wir Sprachsteuerungsfunktionen, um Benutzerinnen und Benutzer zu unterstützen, wobei aus Sicherheitsgründen dennoch die Anforderung besteht, den Thermomix® physisch zu starten.