Vorwerk Gutscheine sind deutschlandweit für alle Produkte der Geschäftsbereiche Thermomix® und Kobold einlösbar. Diese Gutscheine können nicht für Produkte anderer Vorwerk Gesellschaften eingesetzt werden. Die Aktivierung des Gutscheins erfolgt in der Regel sofort, bei Kauf gegen Rechnung nach Zahlungseingang. Gutscheine sind ab Datum der Aktivierung drei Jahre innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist gültig. Gutscheine können nicht zum Erwerb weiterer Gutscheine eingesetzt werden.
Einlösung: Bei Käufen in Vorwerk Stores sowie im Vorwerk Online-Shop bzw. bei Entgegennahme von Bestellungen durch Handelsvertreterinnen oder Handelsvertreter können mehrere Gutscheine bis zum maximalen Betrag von 1.500 Euro zum Zahlen eingesetzt werden. Das Guthaben wird bei der Einlösung vom Warenwert der Bestellung abgezogen. Eine verbleibende Differenz kann mit einer anderen zugelassenen Zahlungsweise beglichen werden. Restguthaben von Gutscheinen werden nicht in bar ausgezahlt.
Das Guthaben des jeweiligen Gutscheins kann im Vorwerk Store vor Ort oder über den Link "Gutschein Guthaben abfragen" abgefragt werden. Gutscheine können nicht wieder aufgeladen werden. Wird mittels Einsatz von Gutscheinen erworbene Ware zurückgenommen, erfolgt die Erstattung des Kaufpreises über die gleichen Zahlungswege. Der mittels Gutscheinen eingesetzte Betrag wird auf eine neue Gutschein-Karte aufgeladen und diese ausgehändigt bzw. auf dem Postweg versendet. Vorwerk übernimmt keine Haftung für Verlust, Entwendung, Beschädigung, Zerstörung oder Unkenntlichmachung von Gutschein-Karten.
Vorwerk behält sich vor, im Falle von Betrug, Identitätstäuschung oder anderen illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Einlösung eines Gutscheins diesen zu sperren und eine alternative Zahlweise zu verlangen. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung oder Auszahlung gesperrter Gutscheine.