Handelt es sich um einen Produktions- oder Konstruktionsfehler, sind diese Schäden von der Kobold Garantie abgedeckt. Hierbei ist die Voraussetzung, dass die Schäden erheblich sind.
Bei Eigenverschulden oder Gebrauchsspuren hingegen greift die Garantie nicht. Dies umfasst auch optische Schäden, wie z. B. Lackschäden.