Vorwerk ist Mitglied des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland und damit der Einhaltung folgender Verhaltensstandards verpflichtet:
Alle Vorwerk Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten:
- stellen sich grundsätzlich mit ihrem Firmenausweis vor.
- informieren sofort über den Zweck ihres Besuches.
- sind nicht aufdringlich und bedrängen potenzielle Kundinnen und Kunden nicht.
- beraten im Verkaufsgespräch umfassend, vollständig und leicht verständlich.
- nehmen sich Zeit für die Beratung ihrer Kundinnen und Kunden.
- zwingen Kundinnen und Kunden nichts auf.
- gehen das Vertragsformular vor Unterzeichnung komplett mit Kundinnen und Kunden durch.
- halten alle Vereinbarungen zwischen sich und der Kundschaft schriftlich fest.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, über ein Angebot in Ruhe nachzudenken.
Gerne kommt die Kundenberaterin bzw. der Kundenberater oder die Repräsentantin bzw. der Repräsentant ein weiteres Mal vorbei.
Finden Sie hier auch das BDD Zertifikat.
Im Direktvertrieb arbeitet Vorwerk in der Regel termingebunden, jedoch nicht ausschließlich. Wir empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, die Identität nach den oben angegebenen Kriterien konsequent zu prüfen.