Der Thermomix® muss in dem Land, in dem er erworben wurde, auch zur Reparatur eingesandt werden. Das gilt sowohl für den Zeitraum während als auch nach der Gewährleistungszeit von 24 Monaten.
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Der Thermomix® muss in dem Land, in dem er erworben wurde, auch zur Reparatur eingesandt werden. Das gilt sowohl für den Zeitraum während als auch nach der Gewährleistungszeit von 24 Monaten.